Geschäftspartner über Netzwerke finden

Wenn Sie als Freiberufler arbeiten wollen, so versuchen Sie, möglichst von Beginn an alles richtig zu machen.
Das beginnt bei der richtigen Auswahl der Geschäftspartner und geht über konsequentes Networking bis hin zur vertraglichen Regelung auch einfacher Dinge innerhalb der Familie.

Wenn jemand aus der Familie zum Beispiel den Beginn der Freiberuflichkeit mit einer bestimmten Summe Geldes unterstützt, so ist das schön, in den meisten Fällen aber als Kredit und nicht als Geschenk zu sehen.

Genauso sollte die Sache auch behandelt werden und es ist wichtig, dass ein Vertrag schriftlich vereinbart wird. Hierin sollten Rückzahlungstermine und eventuell zu zahlende Zinsen festgehalten werden. Wenn Sie Geschäftspartner wählen, dann nach ihrer Kompetenz und danach, ob sie Ihnen weiterhelfen können und ob eine fruchtbare Zusammenarbeit möglich ist. Nur um jemandem einen Gefallen zu tun, sollte keine geschäftliche Zusammenarbeit angestrebt werden.

Der richtige Start in die Freiberuflichkeit umfasst auch das Arbeiten an Netzwerken. Denn diese sind es, die einen Freiberufler am Ende weiterbringen. Gut ist es, wenn aus einer früheren Angestelltentätigkeit bereits Kontakte zur Branche vorhanden sind.

Diese müssen gepflegt und weiter ausgebaut werden. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass Netzwerke auch Kosten verursachen. Sie möchten, dass Ihnen ein Bekannter einen Gefallen tut?
Dann erwartet er das aber umgekehrt auch von Ihnen, was im besten Fall einfach nur eine Investition an Zeit bedeutet, aber auch so weit gehen kann, dass Geld investiert werden muss. Doch das kann sich lohnen und wer konsequent an seinen Netzwerken arbeitet, kann am Ende vielleicht mit Aufträgen rechnen, die er ohne das besagte Hörensagen nicht erhalten hätte

IHK-Übersetzerin

Die Prüfung zum IHK-Übersetzer hat das Ziel, dass eine Überprüfung der Fähigkeit zum Übersetzen gehobener wissenschaftlicher Texte nachgewiesen wird.

Zuerst kommt der schriftliche, in dem die Teilnehmer einen eigenen Text nach Vorgaben verfassen und Übersetzungen vornehmen müssen. Haben sie diesen Teil bestanden, folgt die mündliche Prüfung in Form eines Gesprächs. Wird auch dieses bestanden, so kann das vorläufige Ergebnis der Prüfungen bekannt gegeben werden.

Dies ist über die IHK möglich. Wenn die Anmeldung für die Prüfung eingereicht wird, müssen allerdings auch die nötigen Qualifikationen benannt werden. Gefordert wird eine kaufmännische Ausbildung und eine Anstellung, die die tägliche Praxis vermuten lässt, was Übersetzungen in Kombination mit wirtschaftlichen Fragen anbelangt.
Darüber hinaus müssen sehr gute fremdsprachliche Fähigkeiten sowie das Wissen um die Techniken des Übersetzens nachgewiesen werden. Das geschieht in der Regel über die entsprechenden Teilnahmebestätigungen, die beim Abschluss diverser Kurse gegeben werden.
Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Link-Tipp: Fernstudium Sprachen mit IHK-Prüfung

Texterstellung

Freiberufliche Texter und Autoren gibt es für verschiedene Wissensgebiete und Fachbereiche, so dass die Texterstellung auch inhaltlich auf einem hohen Niveau möglich ist. Wer nun einen Text benötigt, der kann sich an einen Freiberufler wenden, der ein Profi auf dem Gebiet ist.

Wer einen Texter sucht, der einen Text erstellt, der kann sich im Internet, unter den tel-Domains oder auch bei anderen Menschen umhören. Die Mundpropaganda ist dabei nicht zu verachten, denn hier werden direkte Erfahrungen mitgeteilt.

Das Erstellen eines gute und hochwertigen Textes erfordert Zeit und ist nicht von heute auf morgen zu erledigen. Die Dauer der Texterstellung ist natürlich immer auch vom Umfang des Auftrages abhängig und vom Schwierigkeitsgrad.
Texte werden zu unterschiedlichen Gelegenheiten benötigt. Sei es nun eine Rede zum Jahrestag eines Unternehmens oder zum Geburtstag, sei es ein Werbetext oder die Niederschrift von Fachkenntnissen zu einem bestimmten Thema.

Zur Texterstellung werden verschiedene Angaben benötigt, etwa die gewünschte Länge des Textes, der Anlass, der Veröffentlichungsort oder bestimmte Fakten, die unbedingt untergebracht werden sollen.

Als ausländische Übersetzer in die gesetzliche Krankenkasse

Frau Talarisis ist Griechin und möchte in Deutschland als Übersetzerin tätig sein. Nun hat sie aber gehört, dass es nicht so einfach ist, in die gesetzliche Krankenkasse als Übersetzer aufgenommen zu werden – die private Versicherung ist für sie aber keine rechte Option.

Als Frau mit Kinderwunsch weiß sie genau, dass die Beiträge hier zu hoch werden, wenn die Kinder erst einmal auf der Welt sind, zumal sie als Frau ohnehin schon weitaus höhere Beiträge zahlen muss, als ein Mann. Doch wie kommt sie in die gesetzliche Krankenkasse hinein?

Wenn sie als Übersetzerin tätig sein möchte, dann kommt für sie nur die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Betracht, als „normales“ Mitglied der GKV müsste sie angestellt tätig sein.

Der große Vorteil der freiwilligen Versicherung ist, dass die Mitgliedschaft hier auch gekündigt werden kann und dann ist der Beitritt zur privaten Krankenversicherung möglich. Umgekehrt sieht die Sache anders aus – wer privat versichert war, kommt unter Umständen gar nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Wichtig für Frau Talarisis ist, dass sie nicht „nicht versichert“ sein darf, denn in Deutschland gibt es die Pflicht zur Krankenversicherung.

Wie kommt sie nun aber in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer nicht bereits in Deutschland angestellt tätig war, dürfte es schwer haben, die Voraussetzungen für eine Aufnahme zu erfüllen. Denn es wird eine eigenständige Versicherung von mindestens zwei Jahren in den letzten fünf Jahren vorausgesetzt.
Das heißt, die Zeit kann auch gestückelt sein, allerdings müssen insgesamt 24 Monate zusammenkommen. Wenn sich Frau Talarisis über ihren Mann versichern lässt und das Einkommen auf 400 Euro pro Monat begrenzt, ist es möglich, die Familienversicherung zu nutzen. Doch sicher ist es nicht Sinn und Zweck der Sache, den Gewinn auf Dauer zu beschränken. Umgekehrt gilt die Zeit der Familienversicherung nicht als Variante, auf die genannten 24 Monate zu kommen, denn während der Zeit wäre Frau Talarisis ja kein zahlendes Mitglied der Krankenversicherung.
Höchstwahrscheinlich bleibt für sie als Freiberuflerin nur die Absicherung in der privaten Krankenversicherung.
Es sei denn, sie fällt unter das Bundesvertriebenengesetz und kann dies nachweisen