Ein Student als Mitarbeiter bietet dem Freiberufler viele Vorteile. Ein Student hat arbeitrechtlich Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und Urlaub als Minijobber um im befristeten Arbeitsverhältnis. Als Werkstudent sind wieder andere Regelungen zu beachten.
Als Freiberufler einen Mitarbeiter einstellen
Ist ein Freiberufler dauerhaft mit Aufträgen überlastet, sollte er einen Mitarbeiter einstellen. Dies kann ein freier Mitarbeiter, Minijobber, Student, Praktikant oder ein Mitarbeiter in Festeinstellung, auch von einer Zeitarbeitsfirma sein.
Irgendwann steht die Trennung vom Mitarbeiter an, dann muss ein positives Arbeitszeugnis geschrieben werden.
