Freiberufler haben viele Vorteile, wenn Sie zur Arbeitsunterstützung einen Minijobber einstellen, wobei ein kurzfristiger Minijob auf zwei Monate beschränkt ist. Für Minijobber gilt das gleiche Arebitsrecht wie für Festangestellte

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Freiberufler haben viele Vorteile, wenn Sie zur Arbeitsunterstützung einen Minijobber einstellen, wobei ein kurzfristiger Minijob auf zwei Monate beschränkt ist. Für Minijobber gilt das gleiche Arebitsrecht wie für Festangestellte