gesetzliche Altersvorsorge für Freiberufler

Freiberufler können sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich rentenversichern lassen. Sie kommen dann in den Genuss der normalen Altersvorsorge, die auch für einen Angestellten gilt.
Ob der Freie pflichtversichert ist oder nicht, muss überprüft werden.

Nicht alle Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, aber zumindest Künstler und Publizisten. Sie können sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen und zahlen dann nur die Hälfte der Beiträge, die normalerweise verlangt würden. Die andere Hälfte trägt die KSK (Künstlersozialkasse) und übernimmt damit die Kosten, die normalerweise ein Arbeitgeber tragen würde.
Damit sollen Freiberufler sozial abgesichert sein, was bis vor kurzem noch nicht der Fall war. Wer bis dahin privat nichts für die Altersvorsorge getan hatte, ging später leer aus und wurde ein Fall für die Sozialhilfe, zumindest im schlimmsten Fall.

Der Freiberufler kann sich aber auch nicht über die KSK, sondern selbst bei der Rentenversicherung versichern lassen. Dann muss er einen Mindestbeitrag pro Monat zahlen.
Es ist auch möglich, den Höchstbetrag zu zahlen, wenn der Freie denn über genügend finanzielle Mittel verfügt.

Auch besteht die Chance, sich konkret nach dem Einkommen versichern zu lassen. Dann nämlich muss der Freiberufler seinen Gewinn schätzen und gegen über der Versicherung angeben. Von dem monatlichen Einkommen zahlt er 19,9 Prozent in die Rentenkasse ein, also den vollen Prozentsatz. Als Versicherter in der KSK würde er nur 9,95 Prozent zahlen müssen, ein erheblicher Unterschied.

Versicherungen für Freiberufler

Bei Versicherungen für Künstler und Publizisten gelten besondere Regeln. Für Freiberufler dieser Gruppe führt die Künstlersozialkasse (KSK) die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Schauspieler, Journalisten und Maler zahlen in diesem speziellen Fall wie andere Angestellte nur die Hälfte der Beiträge. Alle übrigen Freiberufler müssen wie Selbstständige jedes anderen Berufes alleine für ihre finanzielle Absicherung sorgen.

Die wesentlichen Risiken eines Freiberuflers sind mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und einer guten Altersvorsorge abzudecken.

Selbst ein durchschnittlicher Angestellter wird heute bei der Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages darauf hingewiesen, dass er sich über die staatliche Rente hinaus um eine Privatrente kümmern sollte.

Umso wichtiger also, dass gerade der Freiberufler Vorsorge trifft.

Vorrang haben die Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsrente.
Bei der Krankenversicherung muss der Freiberufler darauf achten, dass ein Krankenhausaufenthalt und Nachsorge von der Kasse übernommen werden.

Geklärt werden sollten die zahnärztliche Versorgung und der Verdienstausfall im Krankheitsfall. Häufig sind für Freiberufler die privaten Krankenversicherungen die preiswertere Alternative, dies hängt ganz vom Eintrittsalter ab. Manchmal reicht schon eine Zusatzversicherung, um alles abzudecken. Eine Risikolebensversicherung macht Sinn, um seinen Partner oder bestimmte Finanzierungen abzusichern.

Sein Hauptaugenmerk sollte ein Freiberufler auf die Altersvorsorge richten.
Eine gute Absicherung erzielt man mit eine privaten Rentenversicherung oder einer Kapital-Lebensversicherung. Wer Hauseigentum besitzt, hat damit die beste Altersvorsorge.

Nicht zu vergessen ist die Unfallversicherung.
Alle zusätzlichen privaten Versicherungen wie Hausrat hängen stark von den individuellen Lebensbedingungen ab.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Notwendigkeit, doch ob eine Rechtschutzversicherung auch gebraucht wird, muss jeder nach Selbsteinschätzung entscheiden.
Da Versicherungen hohe Kosten verursachen können und Aufwand und Nutzen nicht immer in Relation zueinander stehen, sollte man sich als Freiberufler auch vor einer Überversicherung schützen.

Versicherung kündigen


Vielfältige Gründe können die Kündigung einer Versicherung beim Kunden bewirken. Schlechte Überschussbeteiligung, keine Sparzulagen, schlechte Rente, Reduzierung des Leistungsspektrums oder steuerliche Aspekte. Alternativ zur Kündigung kann z. B. eine Lebensversicherung auch verkauft werden.
Zum Thema Kündigung von Versicherungen haben wir in der letzten Zeit einige Beiträge veröffentlicht:
–  die außerordentliche Kündigung einer Versicherung
–  Kündigung einer Kapitallebensversicherung
– Altersvorsorgevertrag kündigen wie Riester
Über das Thema Versicherungsrechte und außergerichtliche Streitbeilegung wollen wir noch zwei Artikel verfassen.