Als ausländische Übersetzer in die gesetzliche Krankenkasse

Frau Talarisis ist Griechin und möchte in Deutschland als Übersetzerin tätig sein. Nun hat sie aber gehört, dass es nicht so einfach ist, in die gesetzliche Krankenkasse als Übersetzer aufgenommen zu werden – die private Versicherung ist für sie aber keine rechte Option.

Als Frau mit Kinderwunsch weiß sie genau, dass die Beiträge hier zu hoch werden, wenn die Kinder erst einmal auf der Welt sind, zumal sie als Frau ohnehin schon weitaus höhere Beiträge zahlen muss, als ein Mann. Doch wie kommt sie in die gesetzliche Krankenkasse hinein?

Wenn sie als Übersetzerin tätig sein möchte, dann kommt für sie nur die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Betracht, als „normales“ Mitglied der GKV müsste sie angestellt tätig sein.

Der große Vorteil der freiwilligen Versicherung ist, dass die Mitgliedschaft hier auch gekündigt werden kann und dann ist der Beitritt zur privaten Krankenversicherung möglich. Umgekehrt sieht die Sache anders aus – wer privat versichert war, kommt unter Umständen gar nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Wichtig für Frau Talarisis ist, dass sie nicht „nicht versichert“ sein darf, denn in Deutschland gibt es die Pflicht zur Krankenversicherung.

Wie kommt sie nun aber in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer nicht bereits in Deutschland angestellt tätig war, dürfte es schwer haben, die Voraussetzungen für eine Aufnahme zu erfüllen. Denn es wird eine eigenständige Versicherung von mindestens zwei Jahren in den letzten fünf Jahren vorausgesetzt.
Das heißt, die Zeit kann auch gestückelt sein, allerdings müssen insgesamt 24 Monate zusammenkommen. Wenn sich Frau Talarisis über ihren Mann versichern lässt und das Einkommen auf 400 Euro pro Monat begrenzt, ist es möglich, die Familienversicherung zu nutzen. Doch sicher ist es nicht Sinn und Zweck der Sache, den Gewinn auf Dauer zu beschränken. Umgekehrt gilt die Zeit der Familienversicherung nicht als Variante, auf die genannten 24 Monate zu kommen, denn während der Zeit wäre Frau Talarisis ja kein zahlendes Mitglied der Krankenversicherung.
Höchstwahrscheinlich bleibt für sie als Freiberuflerin nur die Absicherung in der privaten Krankenversicherung.
Es sei denn, sie fällt unter das Bundesvertriebenengesetz und kann dies nachweisen

Versicherungen für Freiberufler

Bei Versicherungen für Künstler und Publizisten gelten besondere Regeln. Für Freiberufler dieser Gruppe führt die Künstlersozialkasse (KSK) die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Schauspieler, Journalisten und Maler zahlen in diesem speziellen Fall wie andere Angestellte nur die Hälfte der Beiträge. Alle übrigen Freiberufler müssen wie Selbstständige jedes anderen Berufes alleine für ihre finanzielle Absicherung sorgen.

Die wesentlichen Risiken eines Freiberuflers sind mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und einer guten Altersvorsorge abzudecken.

Selbst ein durchschnittlicher Angestellter wird heute bei der Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages darauf hingewiesen, dass er sich über die staatliche Rente hinaus um eine Privatrente kümmern sollte.

Umso wichtiger also, dass gerade der Freiberufler Vorsorge trifft.

Vorrang haben die Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsrente.
Bei der Krankenversicherung muss der Freiberufler darauf achten, dass ein Krankenhausaufenthalt und Nachsorge von der Kasse übernommen werden.

Geklärt werden sollten die zahnärztliche Versorgung und der Verdienstausfall im Krankheitsfall. Häufig sind für Freiberufler die privaten Krankenversicherungen die preiswertere Alternative, dies hängt ganz vom Eintrittsalter ab. Manchmal reicht schon eine Zusatzversicherung, um alles abzudecken. Eine Risikolebensversicherung macht Sinn, um seinen Partner oder bestimmte Finanzierungen abzusichern.

Sein Hauptaugenmerk sollte ein Freiberufler auf die Altersvorsorge richten.
Eine gute Absicherung erzielt man mit eine privaten Rentenversicherung oder einer Kapital-Lebensversicherung. Wer Hauseigentum besitzt, hat damit die beste Altersvorsorge.

Nicht zu vergessen ist die Unfallversicherung.
Alle zusätzlichen privaten Versicherungen wie Hausrat hängen stark von den individuellen Lebensbedingungen ab.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Notwendigkeit, doch ob eine Rechtschutzversicherung auch gebraucht wird, muss jeder nach Selbsteinschätzung entscheiden.
Da Versicherungen hohe Kosten verursachen können und Aufwand und Nutzen nicht immer in Relation zueinander stehen, sollte man sich als Freiberufler auch vor einer Überversicherung schützen.