Das Praktikum für Übersetzer

 

Das Rategber-Portal Praktikum für Übersetzer gibt praktische Tipps zum Praktikum Übersetzen.

Das Praktikum beginnt mit dem ersten Tag und schon der sollte geplant verlaufen können.

Das beginnt bereits mit der Arbeitszeit. Betreuer und Praktikant sollten zur gleichen Zeit eintreffen. Danach folgt die Einführung in das Unternehmen an sich und die Aufgaben, die auf den Praktikanten zukommen werden.
Der Praktikant wird anderen Mitarbeitern vorgestellt. Bei der Klärung der ersten Fragen sollten auch so banale Dinge wie Kaffeepausen und andere Dinge des Alltags in einem Übersetzungsbüro geklärt werden.

Der Praktikant sollte weiterhin alle Arbeitsmittel, die er voraussichtlich für seine Tätigkeit benötigen wird, kennen lernen können. Geklärt werden muss auch, welche Daten der Praktikant einsehen darf und welche der Geheimhaltung unterliegen.

An jedem weiteren Tag des Praktikums für angehende Übersetzer wird zu Beginn kurz der Ablauf des Tages besprochen. Zwischendurch sollte immer mal wieder Bilanz gezogen werden, das kann nach einigen Tagen oder erst nach zwei Wochen sein. Wichtig ist, dass der Praktikant ein Feedback erhält und weiß, woran er noch arbeiten muss oder was er schon ganz besonders gut macht.

Wer als Übersetzer selbstständig arbeitet, kann dem Praktikanten und eventuell ebenfalls bald Selbstständigen Tipps zur Arbeit, zu Versicherungen und zu anderen relevanten Themen geben.

Zum Abschluss des Praktikums kann ein Praktikumsbericht geschrieben werden. Dieser Bericht, der vom Praktikanten selbst verfasst sein muss, kann als Grundlage für das Abschlussgespräch dienen. Studenten, die im Rahmen ihres Studiums das Praktikum im Übersetzungsbüro absolviert haben, benötigen eventuell eine entsprechende Bescheinigung.

Diese sollte ähnlich wie ein normales Arbeitszeugnis sehr sorgfältig formuliert werden. Auch hierbei sollte die Regel beachtet werden, dass der Praktikant Anspruch auf ein positives Zeugnis hat.

Für freiberuflich tätige Übersetzer gestaltet sich die Beschäftigung eines Praktikanten häufig etwas schwieriger. Ihnen fehlt häufig die Zeit, sich um einen Praktikanten eingehend zu kümmern. Daher ist es vielleicht eine Lösung, sich mit anderen Freiberuflern zusammenzutun und sich einen Praktikanten zu teilen oder einen Praktikanten nur halbtags zu beschäftigen

Korrektur von Praktikumsberichten und Bewerbungsunterlagen

Nicht nur Veröffentlichungen, sondern auch sämtliche andere schriftlichen „Werke“ können durch einen freiberuflichen Korrektor begutachtet werden.

Dazu gehören natürlich auch Bewerbungsunterlagen und Praktikumsberichte. Diese müssen fehlerlos sein, denn hier gemachte Rechtschreib- oder Grammatikfehler fallen direkt auf den Bewerber oder Praktikanten zurück und werfen ein schlechtes Licht auf diesen.
Nur allzu rasch wird mangelnde Sorgfalt unterstellt und der Bewerber wird vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, selbst wenn er die nötigen Qualifikationen vorweisen kann. Ein Korrektor kann aber helfen, die Schriftstücke fehlerlos anzufertigen. Das gilt natürlich auch für die Arbeit des Lektors, der ebenfalls beauftragt werden kann um Bewerbungen und Praktikumsberichte fehlerlos anzuliefern.

Wer sich als Praktikant oder nach der Ausbildung bei einem ausländischen Unternehmen bewerben möchte, der kann auch auf die Hilfe eines Übersetzers zurückgreifen. Er muss in dem Fall die Bewerbung oder den Bericht in der vorgesehenen Form als Manuskript vorweisen können. Es gibt mehrere freiberufliche Übersetzer, die sich auf einzelne Sprachen und dann noch speziell auf ein Fachgebiet gegeben haben. So kann seitens des Übersetzers sichergestellt werden, dass der Bericht auch hinsichtlich der verwendeten Fachbegriffe und spezifischen Bezeichnungen fehlerlos ist, was durch einen „normalen“ Übersetzer nicht immer garantiert werden kann.

Dies wird aber bei Bewerbungen selten der Fall sein, da hier kaum solche fachspezifischen Bezeichnungen verwendet werden.

Wer seiner Bewerbung im Ausland oder in ausländischen Unternehmen Zeugnisse und Urkunden beilegen möchte, der muss diese in der Regel auch durch einen Urkundenübersetzer übersetzen lassen.

Hier bietet sich ein beeidigter Übersetzer an. Nur er kann bezeugen und kenntlich machen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt und darf ein entsprechendes Siegel anbringen. Eine einfache Kopie der Urkunden ist in den meisten Fällen nicht erwünscht oder sogar gar nicht erlaubt. Viele beeidigte Übersetzer bieten aber nicht nur die Übersetzung der Urkunden und Zeugnisse an, sondern sie übersetzen dann auch die komplette Bewerbung. Dies ist vor allem bei den freiberuflich tätigen Übersetzern der Fall.