Rechnung des Freiberuflers

Die Rechnung des Freiberuflers ist ein wichtiger Beleg für das Finanzamt. Ordnungsgemäße Rechnungen enthalten vor allem Angaben zur Umsatzsteuer und werden im Original oder mit digitaler Unterschrift versandt.
Es wird zwischen den  Kleinbetragrechnungen und Rechnung, die über 150 € liegen, unterschieden.

Von Jürgen Busch

Jürgen Busch lebt in Hamburg. Er gründete das Freiberufler-Verzeichnis lektorat.de, lehrte von 1991 bis 2010 an der HAW Hamburg und schreibt heute auf grossvater.de über das Leben mit Enkelkindern. Hier auf seiner privaten Seite geht es um Reisen, Familie und Hobbys.