Kleinstbetrag-Rechnung des Freiberuflers

Die Kleinstbetrag-Rechnung darf der Freiberufler bei einem Gesamtbetrag von unter 150 Euro ausstellen. Auf der Rechnung muss die vollständige Adresse und der Firmenname des Freiberuflers sowie ein Vermerk zur Umsatzsteuer genannt werden. Sind auf der Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen vermerkt, so müssen diese auch getrennt aufgeführt werden.

Rechnung des Freiberuflers

Die Rechnung des Freiberuflers ist ein wichtiger Beleg für das Finanzamt. Ordnungsgemäße Rechnungen enthalten vor allem Angaben zur Umsatzsteuer und werden im Original oder mit digitaler Unterschrift versandt. Es wird zwischen den  Kleinbetragrechnungen und Rechnung, die über 150 € liegen, unterschieden.