Gewerbeanmeldung

Heute haben wir zwei Beiträge zum Thema Gewerbeanmeldung verfasst.
Für die Gewerbeanmeldung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Hierzu können die Handwerkskarte, die Maklererlaubnis, die Aufenthaltsgenehmigung, der Personalausweis, polizeiliches Führungszeugnis gehören. Die Anschriften des Unternehmens und Antragstellers müssen durch Unterlagen nachgewisen werden.
Die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb sind natürlich zu  versteuern.
Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit

 

Als Gewerbe gelten Unternehmen, die selbstständig und nachhaltig ausgeübt werden und nicht vom Finanzamt als freiberuflich eingestuft sind. In der Liste der Katalog- und katalogähnliche Berufe sind die Freiberufler genannt. Bei der Mischung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit wird steuerlich getrennt abgerechnet.
Hierzu haben wir einige Artikel geschrieben:
http://www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Gewerbe-oder-freier-Beruf.php
und
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Freiberufler-oder-Gewerbetreibender.php

Start als Unternehmer :: Jürgen Busch

Am 1.11.2010 habe ich das Gewerbe „Betrieb von datenbankgestützten Branchenverzeichnissen und Content-Portalen“ im Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel angemeldet. Zum 1.1.2011 möchte ich dann die Internet-Aktivitäten von lektorat.de Infosysteme übernehmen.
In diesem Business-Blog möchte ich ein wenig meine Aktivitäten vermerken und meine WebProjekte und WebPartner nennen.
Gegenwärtig unterstützten mich drei freie Mitarbeiter beim Betrieb dieser Portale.