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Jürgen Busch

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Veröffentlicht am 10. November 201017. September 2026 von Jürgen Busch

Rechnung des Freiberuflers

Die Rechnung des Freiberuflers ist ein wichtiger Beleg für das Finanzamt. Ordnungsgemäße Rechnungen enthalten vor allem Angaben zur Umsatzsteuer und werden im Original oder mit digitaler Unterschrift versandt.
Es wird zwischen den  Kleinbetragrechnungen und Rechnung, die über 150 € liegen, unterschieden.

SchlagwörterAngaben, Freiberufler, Kleinbetragrechnung, Original, Rechnung

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Opa und seine Enkelkinder

Inspiration, Tipps und Anregungen im Umgang mit den Enkelkindern sind auf dem WordPress-Blog grossvater.de zu finden.
Die Website zum YouTube Kanal opa-at-work.de

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