Kleinstbetrag-Rechnung des Freiberuflers


Die Kleinstbetrag-Rechnung darf der Freiberufler bei einem Gesamtbetrag von unter 150 Euro ausstellen. Auf der Rechnung muss die vollständige Adresse und der Firmenname des Freiberuflers sowie ein Vermerk zur Umsatzsteuer genannt werden. Sind auf der Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen vermerkt, so müssen diese auch getrennt aufgeführt werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>