Kleinstbetrag-Rechnung des Freiberuflers

Die Kleinstbetrag-Rechnung darf der Freiberufler bei einem Gesamtbetrag von unter 150 Euro ausstellen. Auf der Rechnung muss die vollständige Adresse und der Firmenname des Freiberuflers sowie ein Vermerk zur Umsatzsteuer genannt werden. Sind auf der Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen vermerkt, so müssen diese auch getrennt aufgeführt werden.

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