
Die Kleinstbetrag-Rechnung darf der Freiberufler bei einem Gesamtbetrag von unter 150 Euro ausstellen. Auf der Rechnung muss die vollständige Adresse und der Firmenname des Freiberuflers sowie ein Vermerk zur Umsatzsteuer genannt werden. Sind auf der Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen vermerkt, so müssen diese auch getrennt aufgeführt werden.
Unsere Portale
Freiberufler-Portal lektorat.de
Suchmaschine pro-publish
Datenbank der Übersetzer
Tipps: Erfolg als FreiberuflerHaben Sie die richtigen Versicherungen?
-
Letzte Artikel
Schlagwörter
Altersvorsorge Anmeldung Ausbildung Autor beeidigt beglaubigung Beruf Berufshaftpflicht Berufsunfähigkeit Buchhaltung Business Dolmetscher Einstellung Erfolg Fachübersetzer finden Freiberufler freiberuflich gesucht Gewerbe Grafikdesigner Grafiker Honorar Korrektor Korrektorat Lektor Lektorat Lektoren Minijobber Mitarbeiter Praktikant Praktikum Selbstständige Selbstständiger Sprache Suche Texte Texter Unternehmer Versicherung Verzeichnis Werbetexte Werbetexter Übersetzer ÜbersetzungBerufsunfähigkeitversicherung
Get the Flash Player to see this player.
powered by finanzen.deArchive
