Als Gewerbe gelten Unternehmen, die selbstständig und nachhaltig ausgeübt werden und nicht vom Finanzamt als freiberuflich eingestuft sind. In der Liste der Katalog- und katalogähnliche Berufe sind die Freiberufler genannt. Bei der Mischung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit wird steuerlich getrennt abgerechnet.
Hierzu haben wir einige Artikel geschrieben:
http://www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Gewerbe-oder-freier-Beruf.php
und
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Freiberufler-oder-Gewerbetreibender.php