Freiberufler können sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich rentenversichern lassen. Sie kommen dann in den Genuss der normalen Altersvorsorge, die auch für einen Angestellten gilt.
Ob der Freie pflichtversichert ist oder nicht, muss überprüft werden.
Nicht alle Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, aber zumindest Künstler und Publizisten. Sie können sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen und zahlen dann nur die Hälfte der Beiträge, die normalerweise verlangt würden. Die andere Hälfte trägt die KSK (Künstlersozialkasse) und übernimmt damit die Kosten, die normalerweise ein Arbeitgeber tragen würde.
Damit sollen Freiberufler sozial abgesichert sein, was bis vor kurzem noch nicht der Fall war. Wer bis dahin privat nichts für die Altersvorsorge getan hatte, ging später leer aus und wurde ein Fall für die Sozialhilfe, zumindest im schlimmsten Fall.
Der Freiberufler kann sich aber auch nicht über die KSK, sondern selbst bei der Rentenversicherung versichern lassen. Dann muss er einen Mindestbeitrag pro Monat zahlen.
Es ist auch möglich, den Höchstbetrag zu zahlen, wenn der Freie denn über genügend finanzielle Mittel verfügt.
Auch besteht die Chance, sich konkret nach dem Einkommen versichern zu lassen. Dann nämlich muss der Freiberufler seinen Gewinn schätzen und gegen über der Versicherung angeben. Von dem monatlichen Einkommen zahlt er 19,9 Prozent in die Rentenkasse ein, also den vollen Prozentsatz. Als Versicherter in der KSK würde er nur 9,95 Prozent zahlen müssen, ein erheblicher Unterschied.