Wer sich für den Beruf des Übersetzers interessiert und ein Praktikum in diesem Beruf machen möchte, sollte sich erst einmal über die gesetzliche und private Krankenversicherung informieren.
Für einen Studenten, der das vorgeschriebene Praktikum Übersetzen während seines Studiums absolviert, steht die Familienversicherung offen, eigene Beiträge zur Versicherung müssen nicht gezahlt werden. Sind die Eltern privat versichert, muss die Krankenversicherung natürlich selbst abgeschlossen werden. Bei einer Vergütung des Praktikums mit mehr als 325 Euro, muss ebenfalls eine eigene Versicherung vereinbart werden.
Findet das Praktikum in den Semesterferien statt, gilt ebenfalls keine Einkommensgrenze. Wer das Praktikum durchführt, weil er in den Beruf einfach hinein schnuppern möchte, kann bis zu einem Verdienst von 400 Euro (Minijob) versicherungsfrei sein, dann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Sozialversicherung.
Das Pflichtpraktikum während des Studiums ist frei, hier gelten auch keine Einkommensgrenzen. Wer in der Familienversicherung bleiben möchte, muss allerdings die Einkommensgrenze von 350 Euro beachten.