Die gesetzliche Unfallversicherung kann für einen Freiberufler durchaus eine Alternative sein, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder ihn gar nicht erst als Versicherten aufnehmen möchte.
Letzteres Problem kann zum Beispiel bestehen, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, die zum Ausschluss des Versicherten führen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allerdings nur bei anerkannten Berufskrankheiten oder bei Arbeits- und Wegeunfällen. Nun sind diese Gründe aber diejenigen, die eher selten zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Der Freiberufler muss zudem freiwillige Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen, die zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft geführt werden kann. Im Gegensatz dazu kann ein Arbeitnehmer von den Leistungen der Versicherung profitieren, ohne je einen Cent dafür zu zahlen, denn hier übernimmt der Arbeitgeber jegliche Beiträge.
Die Berufsgenossenschaft zahlt bei einer vollständigen Erwerbsminderung rund zwei Drittel des letzten Gehaltes, wer in einem Lektorat tätig war, muss hier von seinem Gewinn ausgehen.
Je nach Grad der gesundheitlichen Einschränkung sind die Leistungen dann gestaffelt. Nun kommt es aber nicht häufig vor, dass jemand eine volle Erwerbsminderung hat, daher zahlt die Versicherung auch nur selten den vollen Betrag.
Bei den meisten Menschen geht der Unfall sogar ohne bleibende Schäden vorüber, dann besteht kein Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung. Noch geringer ist die Anzahl der Menschen, die wegen einer anerkannten Berufskrankheit berufsunfähig werden.
Wenn nun der Ablehnungsbescheid von der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft vorliegt, so kann innerhalb von vier Wochen Einspruch dagegen erhoben werden. Wird der Einspruch abgewiesen, so kann in der gleichen Frist Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Freiberufler kaum mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe rechnen kann. In den meisten Fällen beschränkt sich die Leistung auf eine Teilrente.
Hinzu kommt, dass es in der Praxis gar nicht so einfach ist, überhaupt an die Rente zu kommen, denn die Versicherungen haben eine Menge Hürden in den Weg gestellt. Teilrenten werden einfacher gewährt, aber auch bei ihnen besteht kein Anspruch auf Dauer und auf eine Zahlung in jedem Fall.