Wie der Freiberufler das zuständige Finanzamt findet

„Freiberufler“ ist ein weit gefasster Begriff. Nicht alle entscheiden sich bewusst für eine freiberufliche Tätigkeit. Viele werden Freiberufler auf Umwegen – beispielsweise weil sie während der Ausbildung, Elternzeit oder des Studiums eine freiberufliche Nebentätigkeit annehmen.

Spätestens, wenn die ersten Honorare auf dem Konto eingehen, stellt sich die Frage, ob und wo diese Einnahmen versteuert werden müssen.
Welche Steuern werden fällig?
Welches Finanzamt ist für die Einnahmen von Freiberuflern zuständig?
Wo können sich Freiberufler umfassend beraten lassen und wem gegenüber sind sie zur Meldung verpflichtet?

Welches Finanzamt ist für Freiberufler zuständig?

Fragen über Fragen, die sich nicht alle in einem Artikel behandeln lassen. Wir werden darauf in verschiedenen Beiträgen eingehen. Zunächst soll an dieser Stelle die Frage behandelt werden, wie Sie als Freiberufler Ihr zuständiges Finanzamt finden.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es keine speziellen Abteilungen oder Ämter für Freiberufler gibt. Sind Sie aufgrund anderer Beschäftigungen bereits zum Erstellen einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, so bleibt das Finanzamt, bei dem Sie bisher Ihre Steuererklärung abgegeben haben, zuständig.
Sind Sie das erste Mal steuerpflichtig tätig oder sind Sie umgezogen, so können Sie über die Suchmaske des Bundeszentralamtes für Steuern Ihr zuständiges Finanzamt auswählen.

So finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt

Der folgende Link führt Sie direkt auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.
Dort haben Sie verschiedene Auswahlmöglichkeiten, um nach dem für Sie zuständigen Finanzamt zu suchen. Als Suchbegriff geben Sie Ihren Wohnort, Ihre Postleitzahl, Ihr Kfz-Zeichen oder Ihre Bundesfinanzamtsnummer ein. Nur eine dieser Angaben ist erforderlich.

Als Zuständigkeit wählen Sie „örtliche Zuständigkeit“ und klicken anschließend auf „Suchen“. Sind an Ihrem Wohnort mehrere Finanzämter vorhanden, so werden Sie auf der folgenden Seite gebeten, Ihre Auswahl zu bestätigen. Nach dem erneuten Anklicken des Suchen-Buttons wird Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt angezeigt. Aufgeführt werden alle benötigten Informationen: Post- und Hausanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und vorgesetzte Behörde.

Berater für Existenzgründer und Freiberufler finden

Das Suchergebnis enthält keine Angaben darüber, wer in Ihrem Finanzamt für die Beratung von Existenzgründern zuständig ist.

Ein solcher Ansprechpartner findet sich aber mittlerweile in den meisten Finanzämtern und lässt sich über die allgemeine Auskunft des jeweiligen Amtes leicht erfragen. Alternativ wählen Sie auf den Seiten des Bundeszentralamtes Ihr Bundesland aus und folgen dann der Verlinkung bis Sie auf die Seite gelangen, auf denen die zuständigen Existenzgründerberater genannt werden.

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