beeidigter Übersetzer

Das Tätigkeitsfeld eines Übersetzers umfasst das Übersetzen eines fremdsprachigen Textes in die Muttersprache oder umgekehrt.
Im Gegensatz zum Dolmetscher, der für die mündliche Übersetzung zuständig ist, arbeiten sie mit schriftlichen Übersetzungen.
Dabei ist nicht nur der Stil des Textes wichtig, sondern auch der Inhalt muss unverfälscht übersetzt werden.

Gerade dies ist bei den beeidigten Übersetzern besonders wichtig.

Sie arbeiten vorwiegend für Gerichte und Behörden und müssen einen Eid leisten. ‚

Für den Beruf des beeidigten Übersetzers ist nicht nur eine fundierte Ausbildung erforderlich, ein beeidigten Übersetzer muss auch den Nachweis über seine Qualifikation erbringen sowie seine persönliche Integrität durch ein Führungszeugnis beweisen. Der beeidigte Übersetzer muss vertrauenswürdig sein und er unterliegt natürlich der Geheimhaltungspflicht.

In der Regel besteht ihre Arbeit aus Übersetzungen von rein amtlichen Dokumenten. Beglaubigte Übersetzungen werden hauptsächlich im In- und Ausland für amtliche Dinge benötigt. Dabei kann es sich um Geburtsurkunden, Verträge oder auch um Bilanzen handeln. Im privaten Bereich sind es hauptsächlich Dokumente, die für eine Heirat notwendig sind. Oftmals müssen diese Urkunden zur Vorlage im Ausland noch notariell beurkundet werden.

In Deutschland dürfen diese beglaubigten Übersetzungen nur von Übersetzern vorgenommen werden, wenn sie beeidigt bzw. vereidigt sind und von den jeweiligen Landgerichten ermächtigt oder bestellt worden sind.

Der beeidigte Übersetzter muss entweder eine staatliche Prüfung ablegen oder ein Studium für Übersetzungswissenschaften an einer Hochschule absolviert haben.

Das Honorar ist gesetzlich geregelt und richtet sich ausschließlich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG). Einen besonders großen Spielraum hat der freiberufliche, beeidigte Übersetzer dabei nicht.

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