Nicht nur Veröffentlichungen, sondern auch sämtliche andere schriftlichen „Werke“ können durch einen freiberuflichen Korrektor begutachtet werden.
Dazu gehören natürlich auch Bewerbungsunterlagen und Praktikumsberichte. Diese müssen fehlerlos sein, denn hier gemachte Rechtschreib- oder Grammatikfehler fallen direkt auf den Bewerber oder Praktikanten zurück und werfen ein schlechtes Licht auf diesen.
Nur allzu rasch wird mangelnde Sorgfalt unterstellt und der Bewerber wird vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, selbst wenn er die nötigen Qualifikationen vorweisen kann. Ein Korrektor kann aber helfen, die Schriftstücke fehlerlos anzufertigen. Das gilt natürlich auch für die Arbeit des Lektors, der ebenfalls beauftragt werden kann um Bewerbungen und Praktikumsberichte fehlerlos anzuliefern.
Wer sich als Praktikant oder nach der Ausbildung bei einem ausländischen Unternehmen bewerben möchte, der kann auch auf die Hilfe eines Übersetzers zurückgreifen. Er muss in dem Fall die Bewerbung oder den Bericht in der vorgesehenen Form als Manuskript vorweisen können. Es gibt mehrere freiberufliche Übersetzer, die sich auf einzelne Sprachen und dann noch speziell auf ein Fachgebiet gegeben haben. So kann seitens des Übersetzers sichergestellt werden, dass der Bericht auch hinsichtlich der verwendeten Fachbegriffe und spezifischen Bezeichnungen fehlerlos ist, was durch einen „normalen“ Übersetzer nicht immer garantiert werden kann.
Dies wird aber bei Bewerbungen selten der Fall sein, da hier kaum solche fachspezifischen Bezeichnungen verwendet werden.
Wer seiner Bewerbung im Ausland oder in ausländischen Unternehmen Zeugnisse und Urkunden beilegen möchte, der muss diese in der Regel auch durch einen Urkundenübersetzer übersetzen lassen.
Hier bietet sich ein beeidigter Übersetzer an. Nur er kann bezeugen und kenntlich machen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt und darf ein entsprechendes Siegel anbringen. Eine einfache Kopie der Urkunden ist in den meisten Fällen nicht erwünscht oder sogar gar nicht erlaubt. Viele beeidigte Übersetzer bieten aber nicht nur die Übersetzung der Urkunden und Zeugnisse an, sondern sie übersetzen dann auch die komplette Bewerbung. Dies ist vor allem bei den freiberuflich tätigen Übersetzern der Fall.