Kosten für den Minijobber

Sicherlich wissen Sie als Freiberufler und Selbstständiger, dass Sie dem Minijobber nicht nur die 400 Euro Vergütung im Monat zahlen müssen, sondern dass noch weitere Kosten auf Sie zukommen können.

Das bedeutet, Sie müssen einen größeren Posten für die Personalaufwendungen einplanen. Dennoch kommen Sie günstiger mit einem Minijobber, als wenn Sie einen Angestellten in Voll- oder Teilzeit beschäftigen wollen.

Der Minijobber selbst bekommt nur seine Vergütung, die maximal 400 Euro betragen darf. Darüber hinaus würde er nicht mehr als Minijobber gelten, sondern als normal Beschäftigter.

Beiträge an die Sozialversicherung abführen muss er davon nicht, er kann aber die Beiträge zur Rentenversicherung aufstocken, wenn er seine späteren Rentenansprüche erhöhen möchte. Möglich ist auch, dass Sie als Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer auf den Angestellten abwälzen.

Bei einem monatlichen Lohn von 400 Euro sind das 8 Euro, die abgeführt werden müssen. Das bedeutet, Sie zahlen keine 400 Euro, sondern nur 392 Euro aus und führen die Lohnsteuer gleich an das Finanzamt ab.

Gegenüber diesem gelten Sie nämlich als Steuerschuldner, das heißt, das Finanzamt wird sich an Sie wenden, wenn es die Steuern einziehen möchte.

Kosten für Kranken- und Rentenversicherung

Ansonsten kommen Kosten für die Krankenversicherung (13 Prozent), die Rentenversicherung (15 Prozent), die Umlagen U1 bis U3 (0,06, 0,07 und 0,1 Prozent) auf Sie zu. Insgesamt zahlen Sie so nicht nur 400 Euro, sondern 523,08 Euro.

Dennoch kann es weitaus günstiger sein, nur einen Minijobber als Selbstständiger einzustellen, als einen dauerhaften Arbeitnehmer in Teil- oder Vollzeit.
Vor allem mit dem kurzfristig Beschäftigten können Sie Spitzenzeiten abdecken, in denen Sie sehr viele Aufträge zu bewältigen haben. Wenn dies absehbar noch nicht von Dauer ist, lohnt sich die Einstellung eines festen Arbeitnehmers meist noch nicht.

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