Beeidigte Übersetzer sind in der Regel direkt bei Gericht oder einer öffentlichen Behörde beschäftigt. Sie übernehmen hier die alltäglichen Aufgaben der Behörde in Bezug auf die Übersetzung oder arbeiten nach Auftragszuteilung.
Ein anderes Beispiel für die Notwendigkeit der Übersetzung bei privaten Leuten ist die Übertragung von Zeugnissen und Dokumenten aus oder in andere Sprachen, beispielsweise bei der Bewerbung bei einem Unternehmen im Ausland.
Es kann aber gerade bei Urkunden und amtlichen Dokumenten der Fall sein, dass diese nach der Übersetzung beglaubigt werden müssen. Dann muss der beauftragte Übersetzer beeidigt oder von einem Gericht berufen worden sein.
Doch auch private Leute beauftragen häufig Übersetzer und Übersetzerinnen. Ein Beispiel dafür ist das Erlernen einer Sprache, wenn Texte erst einmal aus dem Original in die eigene Sprache übertragen werden sollen.
Gerade im Geschäftsleben sind die Unternehmen häufig darauf angewiesen, einen Übersetzer oder eine Übersetzerin zu engagieren. Vor allem, wenn sie mit Unternehmen aus dem Ausland kooperieren wollen, benötigen sie die Hilfe bei der Kommunikation.