Unterstützung bedürftiger Personen

Wer die Unterstützung bedürftiger Personen bei der Steuer geltend machen will, muss dafür die Anlage Unterhalt ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Die Absetzbarkeit bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung von Angehörigen, dem Lebenspartner, dem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und der Mutter des nicht ehelichen Kindes.

Unterstützte Personen und der Höchstbetrag

Unterhaltsaufwendungen für eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person sind steuerlich begünstigt. Dazu zählen vor allem Kinder, die nach § 32 EStG nicht mehr als solche gelten, der Ehegatten und die eigenen Eltern. Verwandte der Seitenlinie – dazu zählen Geschwister und Verschwägerte – werden nicht als unterhaltsberechtigt eingestuft.
Wegen Ihrer Unterstützung wurde den betreffenden Personen eine Hilfe aus öffentlichen Mitteln gekürzt oder versagt. Nur unter dieser Voraussetzung sind die Leistungen steuerlich absetzbar.
Begünstigt sind typische Aufwendungen des Unterhalts, wie Wohnung, Kleidung und Ernährung. Auch die Kosten der Berufsausbildung zählen hier mit hinein. Der maximale Höchstbetrag, der angesetzt werden kann, beträgt derzeit 8.004 Euro. Die tatsächlichen Kosten müssen nicht nachgewiesen werden, wenn der zu Unterstützende in Ihrem Haushalt lebt.
Der Höchstbetrag von 8.004 Euro im Jahr erhöht sich um die Beiträge für die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung des Bedürftigen. Wenn der Bedürftige ein eigenes Einkommen erzielt, das der Sicherung des Lebensunterhalts dienen kann, so wird dieses auf den Höchstbetrag angerechnet. Dies ist aber erst der Fall, wenn das Einkommen 624 Euro im Jahr übersteigt.
Bei verheirateten Bedürftigen wird die Hälfte des Einkommens des Ehegatten zu den eigenen Einkünften dazugerechnet.
Bei einem Vermögen von mehr als 15.500 Euro der zu unterstützenden Person gilt diese nicht mehr als hilfsbedürftig. Sie können keine steuerlichen Vergünstigungen erwirken.

Außergewöhnliche Belastungen
Sie können – auch als Freiberufler – andere Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen deklarieren und steuerlich geltend machen. Dies ist zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder der nötigen Unterbringung in einem Pflegeheim möglich. Auch bei einer Behinderung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Zur Anlage Unterhalt

Füllen Sie als Freiberufler die Anlage Unterhalt aus, so müssen Sie für jede unterstützte Person einen eigenen Vordruck ausfüllen. Leben die betreffenden Personen in verschiedenen Haushalten, so wird das Formular haushaltsbezogen ausgefüllt.
Anhand Ihrer Angaben prüft das Finanzamt, ob die Unterhaltszahlungen für die jeweilige Person abzugsfähig sind. Falls sich die Bedingungen im Laufe des Jahres geändert haben, müssen Sie den genauen Zeitraum angeben, den Sie geltend machen wollen. Der Höchstbetrag wird dann allerdings auch nur anteilig gewährt.
Wichtig: Wenn Sie eine Person unterstützt haben, die im Ausland lebt, so müssen Sie eine amtliche Unterhaltserklärung vorweisen können. Außerdem wird ein Nachweis über finanzielle Zuwendungen verlangt, der über den entsprechenden Zeitraum lückenlos geführt werden muss.

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Die Selbstständigkeit als Unternehmer

Jeder Freiberufler oder Selbstständige gilt als Unternehmer, sämtliche Betriebsteile stellen das Unternehmen dar.

Es gilt der Grundsatz der Einheit des Unternehmens: Besitzt das Unternehmen mehrere Betriebe, so unterliegen innerbetriebliche Vorgänge nicht der Umsatzsteuer. Eine unentgeltliche Wertabgabe liegt nicht vor, wenn Gegenstände nicht für Zwecke entnommen werden, die einer Tätigkeit außerhalb des Unternehmens dienen.

Natürliche Personen in der Selbstständigkeit

Selbstständige sind nicht der Weisung eines anderen unterlegen, sie handeln eigenverantwortlich und besitzen sämtliche Entscheidungsgewalt in ihrem Unternehmen. Es gibt keinen Arbeitsvertrag oder einen sonstigen Vertrag, der die Arbeitsweise und ein eventuelles Entgelt regelt.

Für in der Medienbranche Tätige gilt, dass sie auch dann als selbstständig gelten, wenn sie für kurze Zeit bei einem Unternehmen arbeiten und dort eingegliedert sind. Ein Selbstständiger schuldet in der Regel niemandem seine Arbeitskraft.

Nebenbei selbstständig

Viele Angestellte arbeiten nebenbei als Selbstständige. Da dies nur im Nebenerwerb möglich ist und damit eine bestimmte Stundenzahl pro Woche (in der Regel wird von 20 Stunden pro Woche für einen Nebenerwerb ausgegangen) abgeleistet werden kann, fällt solch eine Selbstständiger in der Regel unter die Kleinunternehmerregelung und braucht keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Eine Nebentätigkeit kann aber auch ein Selbstständiger ausüben. Das ist selbst dann der Fall, wenn diese Nebentätigkeit mit der selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb in Zusammenhang gebracht werden kann oder nur ausgeübt werden kann, weil die Haupttätigkeit besteht.
Einkünfte, die im Nebenerwerb anfallen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, muss nicht einmal eine Gewinnermittlung vornehmen.

Wann spricht man von einer Unselbstständigkeit?

Die Unselbstständigkeit tritt immer dann ein, wenn die Kriterien für eine Selbstständigkeit nicht erfüllt sind. So spricht das Umsatzsteuergesetz generell von einer Unselbstständigkeit und definiert dafür nicht die Selbstständigkeit. Hieraus ergibt sich, dass jemand, der unselbstständig arbeitet, im Angestelltenverhältnis tätig ist und seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet.

Er ist Weisungsempfänger und führt die Weisungen durch. Für Selbstständige, die zum Beispiel im Auftrag von Behörden tätig sind, gilt das nicht, denn sie arbeiten dennoch eigenständig und eigenverantwortlich.

Beispiele dafür sind Gutachter oder Notare. Der Unselbstständige bekommt für seine Arbeit ein vereinbartes Gehalt und es gibt einen Arbeitsvertrag, der sämtliche Konditionen zur Leistungserbringung und Entlohnung regelt.

Umsatzsteuer und Lohnsteuer schließen sich gegenseitig aus

Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass sich Umsatzsteuer und Lohnsteuer gegenseitig ausschließen. Dies begründet sich daraus, dass ein Arbeitnehmer Lieferungen und Leistungen auf Anweisung erbringt, ein Selbstständiger hingegen den umsatzsteuerrechtlichen Unternehmerbegriff erfüllt.

Das Finanzamt ist hingegen nicht an die rechtliche Beurteilung von Arbeitgeber oder Selbstständigem gebunden. Es entscheidet im Einzelfall und sieht eine Erhebung entweder von Lohn- oder von Umsatzsteuer vor.

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5.000 unikate Artikel im Netz

Meine Excel-Tabelle sagt mir heute, dass ich nun mehr als 5.000 unikate Artikel in meine Ratgeber-Portale und Freiberufler-Verzeichnisse eingebracht habe. Die Mehrheit dieser Beiträge sind über die Suchmaschine Google sehr gut auffindbar, nur wenige davon sind aufgrund von Penguin/Panda nicht mehr sichtbar.

2012
Hier ergaben sich für mich viele neue Erkenntnisse und Konktakte.

SC12_Tagesprogramm_HH

The Search Conference in Hamburg – 26.11.2012
Konnte einige wenige neue SEO-Trends mitnehmen.

Der Einsatz lohnt sich: 8 % Zuwachs pro Monat


Mehr content > mehr Besucher > mehr Umsatz > mehr Gewinn
Ziel für 2013: monatlich mehr als 250.00o PI

SEO-Konzept geändert
Im Sommer 2012 habe ich mein Offpage-Konzept erneut stark verändert.
Dies ist auch der Grund, warum ich hier nur noch sehr selten Artikel veröffentliche.

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Wie der Freiberufler das zuständige Finanzamt findet

„Freiberufler“ ist ein weit gefasster Begriff. Nicht alle entscheiden sich bewusst für eine freiberufliche Tätigkeit. Viele werden Freiberufler auf Umwegen – beispielsweise weil sie während der Ausbildung, Elternzeit oder des Studiums eine freiberufliche Nebentätigkeit annehmen.

Spätestens, wenn die ersten Honorare auf dem Konto eingehen, stellt sich die Frage, ob und wo diese Einnahmen versteuert werden müssen.
Welche Steuern werden fällig?
Welches Finanzamt ist für die Einnahmen von Freiberuflern zuständig?
Wo können sich Freiberufler umfassend beraten lassen und wem gegenüber sind sie zur Meldung verpflichtet?

Welches Finanzamt ist für Freiberufler zuständig?

Fragen über Fragen, die sich nicht alle in einem Artikel behandeln lassen. Wir werden darauf in verschiedenen Beiträgen eingehen. Zunächst soll an dieser Stelle die Frage behandelt werden, wie Sie als Freiberufler Ihr zuständiges Finanzamt finden.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es keine speziellen Abteilungen oder Ämter für Freiberufler gibt. Sind Sie aufgrund anderer Beschäftigungen bereits zum Erstellen einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, so bleibt das Finanzamt, bei dem Sie bisher Ihre Steuererklärung abgegeben haben, zuständig.
Sind Sie das erste Mal steuerpflichtig tätig oder sind Sie umgezogen, so können Sie über die Suchmaske des Bundeszentralamtes für Steuern Ihr zuständiges Finanzamt auswählen.

So finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt

Der folgende Link führt Sie direkt auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.
Dort haben Sie verschiedene Auswahlmöglichkeiten, um nach dem für Sie zuständigen Finanzamt zu suchen. Als Suchbegriff geben Sie Ihren Wohnort, Ihre Postleitzahl, Ihr Kfz-Zeichen oder Ihre Bundesfinanzamtsnummer ein. Nur eine dieser Angaben ist erforderlich.

Als Zuständigkeit wählen Sie „örtliche Zuständigkeit“ und klicken anschließend auf „Suchen“. Sind an Ihrem Wohnort mehrere Finanzämter vorhanden, so werden Sie auf der folgenden Seite gebeten, Ihre Auswahl zu bestätigen. Nach dem erneuten Anklicken des Suchen-Buttons wird Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt angezeigt. Aufgeführt werden alle benötigten Informationen: Post- und Hausanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und vorgesetzte Behörde.

Berater für Existenzgründer und Freiberufler finden

Das Suchergebnis enthält keine Angaben darüber, wer in Ihrem Finanzamt für die Beratung von Existenzgründern zuständig ist.

Ein solcher Ansprechpartner findet sich aber mittlerweile in den meisten Finanzämtern und lässt sich über die allgemeine Auskunft des jeweiligen Amtes leicht erfragen. Alternativ wählen Sie auf den Seiten des Bundeszentralamtes Ihr Bundesland aus und folgen dann der Verlinkung bis Sie auf die Seite gelangen, auf denen die zuständigen Existenzgründerberater genannt werden.

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Berufsunfähigkeit des Freiberuflers

Die gesetzliche Unfallversicherung kann für einen Freiberufler durchaus eine Alternative sein, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder ihn gar nicht erst als Versicherten aufnehmen möchte.

Letzteres Problem kann zum Beispiel bestehen, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, die zum Ausschluss des Versicherten führen.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allerdings nur bei anerkannten Berufskrankheiten oder bei Arbeits- und Wegeunfällen. Nun sind diese Gründe aber diejenigen, die eher selten zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Der Freiberufler muss zudem freiwillige Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen, die zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft geführt werden kann. Im Gegensatz dazu kann ein Arbeitnehmer von den Leistungen der Versicherung profitieren, ohne je einen Cent dafür zu zahlen, denn hier übernimmt der Arbeitgeber jegliche Beiträge.

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei einer vollständigen Erwerbsminderung rund zwei Drittel des letzten Gehaltes, wer in einem Lektorat tätig war, muss hier von seinem Gewinn ausgehen.

Je nach Grad der gesundheitlichen Einschränkung sind die Leistungen dann gestaffelt. Nun kommt es aber nicht häufig vor, dass jemand eine volle Erwerbsminderung hat, daher zahlt die Versicherung auch nur selten den vollen Betrag.

Bei den meisten Menschen geht der Unfall sogar ohne bleibende Schäden vorüber, dann besteht kein Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung. Noch geringer ist die Anzahl der Menschen, die wegen einer anerkannten Berufskrankheit berufsunfähig werden.
Wenn nun der Ablehnungsbescheid von der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft vorliegt, so kann innerhalb von vier Wochen Einspruch dagegen erhoben werden. Wird der Einspruch abgewiesen, so kann in der gleichen Frist Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Freiberufler kaum mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe rechnen kann. In den meisten Fällen beschränkt sich die Leistung auf eine Teilrente.

Hinzu kommt, dass es in der Praxis gar nicht so einfach ist, überhaupt an die Rente zu kommen, denn die Versicherungen haben eine Menge Hürden in den Weg gestellt. Teilrenten werden einfacher gewährt, aber auch bei ihnen besteht kein Anspruch auf Dauer und auf eine Zahlung in jedem Fall.

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Englisch Übersetzer gesucht

Nicht nur ein Unternehmen kann in die Situation kommen, dass es einen freiberuflichen englischen Übersetzer benötigt.

Im Gegenteil, in vielen Unternehmen ist das sogar schon gang und gäbe, einen festen Übersetzer der englischen Sprache engagiert zu haben.
Doch auch bei privaten Personen kann es sein, dass sie Hilfe  durch einen englischen Übersetzer benötigen.

So zum Beispiel beim Anfertigen von Schreiben, die für das Ausland bestimmt sind, bei Bewerbungen oder beim Ausfüllen von Formularen, die mit juristischen Fachausdrücken nur so gespickt sind und bei denen das übliche Schulenglisch nicht ausreichend ist.

Beim einer englischen Übersetzung muss darauf geachtet werden, dass der Text nicht nur inhaltlich erhalten bleibt, sondern dass auch die Emotionen, die beim Lesen eines solchen Textes beim Leser entstehen, immer noch da sind.

Bei einer wortwörtlichen Übersetzung ist das manchmal nicht möglich, daher kann eine sinngemäße Übersetzung sinnvoller sein. Ein freiberuflicher Übersetzer hilft da gern weiter und gerade bei Muttersprachlern ist es so, dass sie das nötige Sprachwissen mitbringen.

Wer für eine Fachübersetzung Hilfe benötigt, der sollte einen Übersetzer auswählen, der sich auf dem jeweiligen Gebiet auskennt und so auch das Fachvokabular beherrscht.

Auf der Seite http://uebersetzen.tel sind Übersetzer verzeichnet, die unterschiedliche Referenzen haben und auf verschiedenen Fachgebieten Profis sind.
Sie können direkt über die Seite kontaktiert werden

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Texte aus Kunst und Kultur

Auch Künstler kommen ab und an in die Verlegenheit, Texte erstellen zu müssen.

Auch wenn viele Künstler, wie etwa Grafiker und Bildhauer, häufig nicht gerade begeistert davon sind, kann es doch eine Notwendigkeit sein, einen Text zu verfassen.

Auch Galerien und Kunstvereine oder Händler von Kunst müssen immer wieder Texte erstellen.
Solche Texte können zum Beispiel Beschreibungen einzelner künstlerischer Werke sein oder es handelt sich um Informationsbroschüren zu Veranstaltungen oder zu Kunstwerken.

Auch Kataloge müssen erstellt werden, Flyer oder ganze Kunstbände. Nicht immer handelt es sich bei letztgenannten um Bildbände, häufig werden Bilder und Text kombiniert. Doch was tun, wenn das eigene Talent zu Schreiben nicht ausreicht oder wenn sicher gegangen werden soll, dass der verfasste Text auch wirklich fehlerfrei ist?

Die Lösung dafür lautet:
Engagieren eines Freiberuflers.

Ein Texter oder ein Werbetexter weiß, worauf es bei der Erstellung eines Textes wirklich ankommt, welche Aussagen unbedingt getroffen werden müssen und was besser keine Erwähnung finden sollte.

Fehlerfreie Texte

Ein Lektor oder Lektorat hilft dabei, eventuelle Fehler im Text zu korrigieren. Die Arbeit des Lektors geht noch darüber hinaus. Verfasst ein Künstler ein eigenes literarisches Werk, so hilft der Lektor auch dabei, einen passenden Verlag für die Veröffentlichung des Werkes zu finden.

Er koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Freiberuflern, sofern das notwendig ist, ein Beispiel dafür ist der Bildjournalist, der vielleicht für einen Bildband beauftragt wird, und unterstützt den Autor bei allen Dingen, die vor der Veröffentlichung des Werkes anstehen.

Soll der Text in eine andere Sprache übertragen werden, ist die Beauftragung eines Übersetzers sinnvoll, der sich im besten Fall auch mit Kunst ein wenig auskennt.
Zusammengefasst könnte man sagen, dass es für jedes Problem rund um die Erstellung von Texten einen passenden Freiberufler gibt. Zu finden sind die Freiberufler unter www.freiberufler-portal.de.
Hier sind sie namentlich und mit ihrem jeweiligen Angebot gelistet, die Kontaktdaten sind mit angegeben

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Korrektur von Online-Artikeln

Allgemein wird häufig angenommen, dass nur Bücher und Artikel für Zeitungen und Zeitschriften einer textlichen Kontrolle unterworfen werden müssten und dass Artikel und Mitteilungen für das Internet nicht unbedingt lektoriert werden müssten.

Doch dem ist natürlich nicht so.
Auch wenn es sich bei dem Internet um ein besonders schnelllebiges Medium handelt, so sollten doch auch die Texte hier unbedingt fehlerfrei sein.

Auf zahlreichen Firmen-Webseiten sind News und Pressemitteilungen unter anderem aus den Bereichen Auto und Verkehr, Bau und Immobilien, Gesundheit und Medizin, Handel und Wirtschaft, Recht und Gesetz oder Sport und Fitness  zu finden.
Unter den Artikeln ist häufig auch der Name des Texters zu finden.

Das bedeutet, wenn Fehler im Artikel auftauchen, so fällt das negativ auf den Autor zurück. Um das zu verhindern sollte jeder Artikel vor der Abgabe, beziehungsweise vor dem Einstellen in das Internet, noch einmal Korrektur gelesen werden.

Hilfreich ist es vor allem, einen Lektor mit dieser Aufgabe zu betrauen. Er ist ein Profi der Sprache und spürt selbst kleinste Fehler auf. Das Problem ist, dass viele Autoren ihre eigenen Fehler gar nicht entdecken, schließlich wissen sie ja, was sie schreiben wollten und wie sie das ausdrücken wollen. Ein Lektor findet nun aber auch solche Schwachstellen in einem Text, die diesen zum Beispiel für einen Laien unverständlich machen.

Gerade Fachtexte müssen so gestaltet werden, dass auch ein Laie einen Nutzen daraus ziehen kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie den Text überhaupt verstehen. Schwächen im Ausdruck oder umständliche Formulierungen spürt der Lektor auf und korrigiert diese.

Meist werden die Korrekturen in einer Kopie der ursprünglichen Datei erstellt, so dass der Autor die Möglichkeit hat, die Korrekturen nachzuvollziehen und gegebenenfalls nicht anzunehmen. Zum Leistungsumfang gehört aber nicht nur die Kontrolle des Ausdrucks, sondern auch der Grammatik, der Stilistik, der Zeichensetzung und der Form des Textes. Der Lektor prüft darüber hinaus auch, ob Fachausdrücke richtig verwendet wurden und ob sie in ihrer Anzahl ausreichend oder zuviel sind.

Nur wenn alle diese Punkte stimmig sind, kann sich ein qualitativ hochwertiger Text ergeben, der wirklich im Internet einer breiten Leserschaft eröffnet werden kann.
Ansonsten kann es für den Autor sehr blamabel werden.

Gerade populäre Themen werden häufig von den Lesern angeklickt und sind somit einer breiten Öffentlichkeit und deren Interesse ausgesetzt. Ein richtig geschriebener und formulierter Text kommt einfach besser an und der Autor wird in positiver Erinnerung gehalten

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Existenzgründung für Übersetzer und Dolmetscher

Wer viel unterwegs ist und auch Außentermine wahrnehmen muss, der sollte über die Anschaffung eines Mobiltelefons nachdenken, um die Erreichbarkeit zu garantieren. Insgesamt liegen die Kosten für die Erstausstattung des Übersetzers bei ungefähr fünf- bis siebentausend Euro.

Wer als Übersetzer oder Dolmetscher eine berufliche Existenz aufbauen möchte, ist anfangs mit relativ überschaubaren Kosten konfrontiert.

Die Investitionen, die als Existenzgründer getätigt werden müssen, halten sich im Rahmen, wenn man sie einmal mit den Kosten vergleicht, die bei anderen Starts in die Selbstständigkeit entstehen können.

Nicht zu vergessen ist die Absicherung des Übersetzers, daher sollten gleich zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit einige Versicherungen abgeschlossen werden. Dazu gehören die Berufshaftpflichtversicherung, wobei letztere in der Regel ohnehin besteht. Die Krankenversicherung, die ein Krankenhaustagegeld beinhalten sollte, muss abgeschlossen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig, wenn der Übersetzer eine Familie hat, die abgesichert werden muss. Ergänzend kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Später wird sich zeigen, ob darüber hinaus weitere Absicherung notwendig sind. Es muss nicht unbedingt zum Start in die Selbstständigkeit sein, aber so zeitig wie möglich sollte jeder eine Absicherung für das Alter vornehmen und regelmäßige Beiträge abführen.

Andernfalls wird der Übersetzer schnell merken, wie viel Zeit er mit dem Warten auf den Aufbau einzelner Internetseiten verbringt, wenn er eine Recherche durchführen muss. Das Fax ist ebenfalls wichtig. Für die Wirkung nach außen kann in Visitenkarten und professionelles Briefpapier investiert werden. Dieses kann schnell zum Markenzeichen des Übersetzers werden.

Zu Anfang wird lediglich ein guter und leistungsfähiger Rechner benötigt, auf dem ein gängiges Office-Paket installiert werden kann. Außerdem ist es ratsam, ein Verwaltungsprogramm für die nötigen Terminologien zu installieren oder sogar spezielle Programme für Übersetzer, die die Arbeit erleichtern. Dazu gehört der Drucker, wobei dabei in ein hochwertiges Modell investiert werden sollte. Für das Telefon sollte ein Anrufbeantworter angeschlossen werden, außerdem ist ein DSL-Anschluss heutzutage Voraussetzung, um ein zügiges Arbeiten zu garantieren.

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Krankenversicherung beim Praktikum Übersetzen

Wer sich für den Beruf des Übersetzers interessiert und ein Praktikum in diesem Beruf machen möchte, sollte sich erst einmal über die gesetzliche und private Krankenversicherung informieren.

Für einen Studenten, der das vorgeschriebene Praktikum Übersetzen während seines Studiums absolviert, steht die Familienversicherung offen, eigene Beiträge zur Versicherung müssen nicht gezahlt werden. Sind die Eltern privat versichert, muss die Krankenversicherung natürlich selbst abgeschlossen werden. Bei einer Vergütung des Praktikums mit mehr als 325 Euro, muss ebenfalls eine eigene Versicherung vereinbart werden.

Findet das Praktikum in den Semesterferien statt, gilt ebenfalls keine Einkommensgrenze. Wer das Praktikum durchführt, weil er in den Beruf einfach hinein schnuppern möchte, kann bis zu einem Verdienst von 400 Euro (Minijob) versicherungsfrei sein, dann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Sozialversicherung.

Das Pflichtpraktikum während des Studiums ist frei, hier gelten auch keine Einkommensgrenzen. Wer in der Familienversicherung bleiben möchte, muss allerdings die Einkommensgrenze von 350 Euro beachten.

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